Frühförderung

  • Für taube Kinder biete ich individuell zugeschnittene Frühförderung mit Schwerpunkt Kommunikation in Gebärdensprache an.
  • Und für taubblinde Kinder das taktile Gebärden.

Dabei erlernen die Kinder die natürliche Kommunikation der Gebärdensprache bzw. taktile Gebärden und gleichzeitig den Umgang mit der Hörschädigung.

 

Die Frühförderung findet entweder bei mir im Büro oder bei Ihnen in privater und vertrauter Umgebung als Hausgebärdensprachkurs statt oder bei einer Freizeitaktivität wie beispielsweise auf dem Spielplatz, oder im Zoo. 

 

Hören und Sehen haben eine elementare Bedeutung für die kindliche Entwicklung. Hörende Eltern orientieren sich neu und müssen eine Sprache finden, die das Kind verstehen kann. Jedes Kind braucht "Hilfe beim Sprechenlernen", in diesem Fall ist es die Gebärdensprache oder das taktile  Gebärden.

Auf diese Weise können taube und taubblinde Kinder aus hörenden Familien zusammen mit ihrer Familie Gebärdensprache lernen. Gemeinsam wächst der Wortschatz und die Fähigkeit zur Verständigung. Die Vorteile sind:

 

  • Wenn hörende Eltern tauber Kinder Gebärdensprache lernen, geben sie ihrem tauben Kind die Möglichkeit, eine Muttersprache zu erlernen und eine unbeschwertere Kindheit zu erleben.
  • Das taube Kind kann direkten Kontakt zu den anderen tauben Kinder aufbauen und zu den tauben Erwachsenen - es ist wichtig für taube Kinder, dass sie sehen, wie taube Erwachsene leben. Dadurch haben die tauben Kinder ein Vorbild und sehen, dass die tauben Erwachsenen einen Beruf und sogar Karriere gemacht haben.

Finanzierung von Frühförderung

Wir wurden immer wieder gefragt, wie Frühförderung finanziert werden kann... leider sind wir keine Beratungsstelle.

 

Auf der Seite von Karin Kestner finden Sie sehr gute Infos:

Beratungsstellen - Internetlinks zu weiteren Informationen und Beratung

Anträge auf Frühförderung und andere (Stand 11.12.2014)

Frühförderung über persönliches Budget

 

 

Die Gesetze hierzu finden Sie unter (Stand 2017):

Frühförderungsverordnung (FrühV) in Verbindung mit § 30 Sozialgesetzbuch 9 (§ 30 SGB IX)